Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

1.01 Unsere Angebote und Leistungen erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen.
Evtl. auf dem Auftrag des Bestellers ausgewiesene anderslautende Bestellbedingungen haben keine Gültigkeit,
dies auch dann, wenn wir diesen bei Auftragserhalt nicht ausdrücklich widersprechen.

1.02 Spätestens mit Annahme unserer Waren oder Leistungen erkennt der Besteller diese Bedingungen an.

1.03 Angebote, Leistungen und Abrechnung erfolgen immer nach VOB Teil B (in der jeweils gültigen Fassung).
Diese ist immer Vertragsbestandteil.

 

Angebote und Bestellungen

2.01 Unsere Angebote sind freibleibend und vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung durch die oberste Baubehörde.

Aufträge des Bestellers binden uns erst nach schriftlicher Bestätigung. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw.
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

2.02 Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und von ihm zur Verfügung zu stellenden Teile.

2.03 Sämtliche Nebenarbeiten (z.B. Dachdecker-, Metallbau-, Zimmermanns-, Heizungsinstallateur-, Elektro-, Malerarbeiten)
sind im Angebot nicht enthalten. Statische Berechnungen, wenn erforderlich, sind grundsätzlich „prüffähige Statiken“.
Geprüfte Statiken und evtl. Abnahmen im Einzelfall sind grundsätzlich Auftraggeber (AG) Leistungen.

2.04 Bau- und Montagegerüste, Strom- und Wasseranschlüsse, sowie evtl.
Verkehrsleitsysteme oder Genehmigungen zur Kranmontage sind AG Leistungen.

2.05 Montagen, die aus vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Gründen ausgeführt bzw.
wiederholt werden, sind gesondert zu vergüten.

 

Lieferzeit

3.01 Die Angabe von Lieferzeiten sind unverbindlich so lange wir sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
Lieferfristen- und Termine zählen erst ab technischer Detailklärung.
3.02 Fälle höherer Gewalt, Streik oder sonstige von uns nicht verschuldete Umstände entbinden uns von jeder Vertragspflicht.
Ansprüche auf Schadenersatz können hieraus nicht hergeleitet werden.
3.03 Die Lieferzeit gilt mit der Anzeige der Versandbereitschaft als eingehalten.

 

Preise

4.01 Preise sind freibleibend. Die Berechnung erfolgt zu den am Liefertage geltenden Preisen und Materialzuschlägen.
4.02 Aufträge unter einem Bruttobestellwert von 200 € werden mit 50 € Mindermengenzuschlag berechnet.
4.03 Die von uns genannten Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.

 

Versand und Gefahrenübergang

5.01 Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Gitterboxen und
Euro- Paletten sind spesenfrei an den Eigentümer zurückzusenden.

 

Eigentumsvorbebalt

6.01 Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum. Insbesondere bis der Käufer sämtliche Geschäftsbeziehung,
einschließlich evtl. Kontokorrentsalden, bezahlt hat.
6.02 Des weiteren gilt der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

 

Zeichnungen und andere Unterlagen

7.01 Kostenvoranschläge, Zeichnungen und andere Unterlagen, die dem Besteller überlassen werden,
unterliegen unserem Eigentums- und Urheberrecht.
Sie dürfen nicht für andere als die von uns angegebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

 

Reklamationen

8.01 Mängelrügen aller Art sind unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware,
schriftlich geltend zu machen. Bei fristgerecht erhobenen und berechtigten Mängeln entsteht für den
Lieferer die Verpflichtung zu kostenloser Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, jedoch unter Ausschluss
aller darüber hinausgehenden Ansprüche.

 

Schadensersatzhaftung

9.01 Soweit wir auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung beschränkt auf den Wert des Auftrages.

 

Produkthaftung

10.01 Unsere Produkthaftung ist beschränkt auf den Wert des gelieferten und beanstandeten Einzelteiles.
Für dieses Einzelteil leisten wir Ersatz. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.
Unsere Angaben über Bruchlasten, mögliche Belastungen sowie jegliche andere Eigenschaften sind nach bestem Wissen, jedoch ohne jede Haftung.

 

Gestellung von Fachkräften

11.01 Für die Gestellung von Fachkräften sind alle uns entstehenden Kosten (Montagearbeiten, Auslösung, Wartezeiten, Fahrtkosten usw.)
vom Besteller in vollem Umfang zu tragen.

 

Erfüllungsort

12.01 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Wuppertal.
12.02 Gerichtsstand ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, nach unserer Wahl, Wuppertal.
12.03 Die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Besteller richtet sich ausschließlich nach deutschem Recht.